Johannes Müller

Corona – Beratungszuschüsse gestoppt

von Johannes Müller

 

Wenn Kunden nicht zahlen: Forderungsausfälle versichern – Liquidität sicherstellen

Stand 15.05.2020

Am 03.04.2020 berichteten wir in unserem Blog, dass für Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise leiden, die Möglichkeit besteht, einen Beratungszuschuss des BAFA in Höhe von 100% (max. 4.000 €) zu erhalten. Das BAFA-Programm ist seit Jahren ein bewährtes Instrument, um Unternehmen zu helfen Die Zuschüsse können nur für Beratungen von qualifizierten, und für das Programm vorab zertifizierten Beratern eingesetzt werden. Doch das "Programm zur Förderung unternehmerischen Know Hows", wie es offiziell heißt, hat seine Schattenseiten.

 

Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR werden mit den neuen Corona Fördermitteln viele Geschäftemacher angelockt, deren Qualifikation zweifelhaft ist. So sollen bislang über 8.500 Neuanträge gestellt worden sein, um als Berater zu diesem Programm zugelassen zu werden.

Bis zum 11. Mai sind lt. Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums 27.534 Anträge von Unternehmen eingegangen, die die Corona-Fördermittel für Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen. Das macht, vorausgesetzt der maximale Förderbetrag i.H.v. 4.000 € kommt zum Tragen, über 110.000.000 € aus. Ursprünglich waren aber nur 15.340.000 € für das neue Programm vorgesehen.

Viel zu wenig!

Das Wirtschaftsministerium zog seinerseits Konsequenzen und hat die Förderung mit Datum vom 14. April intern gestoppt. Einzelne Anträge wurden bis dahin bewilligt. Aber derzeit ist noch völlig unklar, was mit den vorliegenden, noch nicht bewilligten Anträgen geschieht. Niemand gibt aktuell Auskunft. Das Ministerium will wohl verhindern, dass das Programm völlig außer Kontrolle gerät, denn inzwischen erging eine "interne Anweisung" lt. Süddeutscher Zeitung, keine weiteren Zuschüsse in Aussicht zu stellen.

Momentan sind alle Anträge, die in der zweiten Aprilhälfte gestellt wurden, blockiert.

Wir dürfen bekanntlich vor dem Erlass eines Zuwendungsbescheids nicht mit der Beratung beginnen.

Dieser Stillstand im Antragsprozess geht voll zu Lasten der kleinen Unternehmen, die sowieso schon die größte existenzielle Last in dieser Krise zu tragen haben.

Herr Altmaier, kümmern Sie sich!

 

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